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Häufig gestellte Fragen zur mündlichen BA-Verteidigung

Wie ist die BA-Verteidigung gegliedert? Was soll meine Präsentation inhaltlich umfassen?
Die ca. 30-minütige Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden im Rahmen einer Präsentation Fragestellung, Vorgehensweise (Methoden) und Ergebnisse der Arbeit erläutert. Im anschließenden Teil werden in einem gemeinsamen Gespräch offene Fragen, unklare Sachverhalte und Kritikpunkte angesprochen und diskutiert.
Soll ich auf Kritikpunkte der Gutachten in meiner Präsentation eingehen?
Insofern die Präsentation auch eine kritische Reflexion auf das eigene Projekt beinhalten sollte, ist es sinnvoll, zumindest auf die wichtigsten Kritikpunkte der Gutachten kurz einzugehen (zu einer Diskussion en détail bietet das anschließende Gespräch Gelegenheit).
Erhalte ich vor der mündlichen Prüfung Einsicht in die Gutachten ?
Sollten Sie aus terminlichen Gründen schriftlich auf eine Übersendung der Gutachten durch das Prüfungsamt verzichtet haben, so werden wir auf jeden Fall bemüht sein, Ihnen die Gutachtenentwürfe informell vor der mündlichen Prüfung zugänglich zu machen (z.B. per Email). Dabei wird allerdings die Bewertung (Note) noch nicht mitgeteilt; zudem ist es möglich, dass die endgültige Fassung des Gutachtens Änderungen enthält.
Kann ich vor der mündlichen Prüfung anstehende inhaltliche Fragen in einer Sprechstunde klären?
Insofern der Sinn der mündlichen Prüfung darin besteht zu demonstrieren, dass Sie eigenständig dazu in der Lage sind, Ihre Arbeit zu verteidigen und mit Kritikpunkten umzugehen, ist ein persönliches (das Prüfungsgespräch praktisch vorwegnehmende) Gespräch über Prüfungsinhalte aus unserer Sicht nicht angebracht. Formelle Fragen hingegen können jederzeit geklärt werden.