Anrechenbarkeit von Campus-TV Beiträgen

in den letzten Semestern haben sich mehrere Studierende ihren Film, den sie für Campus-TV gedreht haben, für Modul 14 oder 17 (alte Prüfungsordnung) anrechnen lassen.
Wir möchten aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass dieses im Rahmen der neuen Prüfungsordnung nur für das Modul Arbeits- und Berufsfelder der Medienbildung möglich ist, dieses auch nur, wenn eine entsprechende Dokumentation  eingereicht wird.