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Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen und Lehramt an berufsbildenden Schulen
Bachelorstudiengänge:
Berufsbildung
European Studies
Kulturwissenschaft, Wissensmanagement, Logistik: Cultural Engineering
Medienbildung: Visuelle Kultur und Kommunikation
Ökonomische und Technische Bildung an Sekundarschulen und Gymnasien
Masterstudiengänge:
Betriebliche Berufsbildung und Berufsbildungsmanagement
European Studies
Friedens- und Konfliktforschung
International Vocation Education
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Medienbildung: Visuelle Kultur und Kommunikation
Sachbearbeiterin:
Frau Ina Pietrulla
Raum 101, Lehrgebäude 40
Zschokkestr. 32, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 / 67-16699
Fax: 0391 / 67-16541
E-Mail: Ina.Pietrulla(at)ovgu.de
Das Prüfungsamt für Lehrämter & Bachelor-/Masterstudiengänge ist Ansprechpartner für
ACHTUNG
Aus gegebenen Anlass der Hinweis, dass Sie bitte die Homepage bis nach unten scrollen!
Es stehen sehr wichtige (zu beachtende) Informationen unter Allgemeine Hinweise.
Des Weiteren finden Sie alle Fristen zu Klausureinschreibungen unter Online-Einschreibung und dann die Klausuren strukturiert nach den Fakultäten.
Sprechzeiten WS 2011/2012
| Montag: | 9.00 - 11.00 Uhr |
| Dienstag: | 13.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch: | keine Sprechstunde |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
Diese Sprechzeiten gelten prinzipiell auch für die vorlesungsfreie Zeit.
An das CampusServiceCenter können Sie sich jederzeit bezüglich
Exmatrikulationen, Beurlaubungen, Ausdrucke von Leistungsbestätigungen (wenn der Studiengang über Hisqis verwaltet wird) sowie wegen beglaubigter Kopien von Dokumenten der OvGU wenden.
Studiengänge des Zuständigkeitsbereichs
Wichtige Informationen zur Online-Einschreibung
Klausur Einführung in die Sozialwissenschaften (Prof. Trappmann) sowie Anatomie und Physiologie
Klausur Pädagogische Psychologie I
Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt in Ihrem eigenem Interesse umgehend Änderungen in der Anschrift, Telefonnummer, Email etc. schriftlich mit.
Aus gegebenem Anlass werden keine Auskuenfte mehr zu Prüfungen, Studienabläufen sowie Studieninhalten per E-Mail gegeben.
Damit sollen Missverständnisse und Fehlinterpretationen ausgeschlossen werden.
Bitte suchen Sie das Pruefungsamt mit Ihren Anliegen zu den Sprechzeiten auf.
Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe von Krankenscheinen im Prüfungsamt selbstverständlich auch die Angabe der Matrikelnummer, des Studiengangs und der betroffenen Prüfung(en) dazugehört. Krankenscheine müssen innerhalb von 7 Tagen ab dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
Hinweis vom Sprachenzentrum:
Muss ich als Student der FGSE die Ergebnisse meiner Sprachprüfungen in meinen Bachelor-Abschluss einbringen, wenn ich die Sprachkurse dafür kostenfrei am SPRZ besucht habe?
Ja! Wer kostenfrei Lehrveranstaltungen am SPRZ belegt, ist verpflichtet, in der entsprechenden Sprache eine Prüfung zu absolvieren und das nach bestandener Prüfung erworbene Sprachzeugnis seinem Prüfungsamt vorzulegen. In diesem Fall gilt die Sprachprüfung als Modulprüfung im Rahmen des Bachelor-Studiums. Die Gesamtnote auf dem Sprachzeugnis geht in den Bachelor-Abschluss ein. Um sicherzustellen, dass von Kursgebühren befreite Studierende ihre Sprachprüfung als Modulprüfung einbringen, meldet das SPRZ dem Prüfungsamt der FGSE regelmäßig, wer, welche Sprache auf welchem Niveau kostenfrei belegt. Das Prüfungsamt wird daraufhin nur für denjenigen Sprachabschluss 10 Credit Points im optionalen Bereich anrechnen, der ihm vom SPRZ gemeldet wurde. Prüfungsleistungen aus anderen Fächern (mit womöglich besseren Noten) werden vom Prüfungsamt anstelle der Sprachleistung nicht anerkannt.
Sofern Studierende der FGSE andere Prüfungsleistungen statt der Sprachleistung einbringen möchten, haben sie die Möglichkeit, nachträglich die Gebühren für die belegten Sprachkurse zu entrichten. Erst dadurch werden sie von der Pflicht, eine Prüfung abzulegen und die dafür erhaltene Sprachnote anrech-nen zu lassen, befreit. In diesem Fall wendet man sich bitte an die Leitung des SPRZ. Sofern Studierende der FGSE Sprachkurse fakultativ belegen möchten, d.h. keine Ergebnisse einer Sprachprüfung in ihren Bachelor-Abschluss einbringen wollen, setzen diese sich bitte umgehend nach der Kurseinschreibung über Moodle mit der Leitung des SPRZ in Verbindung. Es wird eine Rechnung entsprechend der geltenden Kursgebühren ausgestellt. Eine Meldung über belegte Sprachkurse an das Prüfungsamt der FGSE erfolgt nicht.
Abschluss von Bachelorarbeiten / Empfehlung für Studierende
Handreichung für Studierende zum Ablauf der Prüfungen