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Prorektoren
Die Prorektoren oder Prorektorinnen, die Professoren oder Professorinnen der Universität sein müssen, werden vom Senat mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Rektor bzw. designierte Rektor oder die Rektorin bzw. designierte Rektorin hat das Vorschlagsrecht gegenüber dem Senat.
Die Amtszeit der Prorektoren oder Prorektorinnen beträgt vier Jahre; sie beginnt in der Regel am 1. Oktober. Wiederwahl ist zulässig. Während der Amtszeit können die Prorektoren oder Prorektorinnen kein anderes Wahlamt in Organen der Fakultäten wahrnehmen.
Letzte Änderung: 14.01.2012 - Ansprechpartner:
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