Sexismus, sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Warum "sexualisiert" und nicht "sexuell"?

Im Folgenden wird vermehrt der Begriff "sexualisiert" verwendet werden (z. B. sexualisierte Diskriminierungen, Belästigungen, Gewalt...).

Dieser Begriff verdeutlicht, dass es bei den beschriebenen Handlungs- und Verhaltensweisen nicht um das Ausleben einer Sexualität geht (dies würde der Begriff "sexuell" umschreiben), sondern um Machtverhältnisse, die mittels sexualisierten Handlungen bzw. Äußerungen ausgedrückt und ausgelebt werden.

Die sexualisierte Komponente wird hierbei lediglich als Mittel genutzt, um z. B. Hierarchien zu verdeutlichen. Dies stellt jedoch keine legitime Verhaltensweise dar! Sexualisierte Belästigungen, Diskriminierungen und Gewalthandlungen sind Grenzverletzungen und kein Mittel einer angemessenen Kommunikation. Sie müssen und dürfen nicht als solches akzeptiert werden.

 

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Was sind sexualisierte Diskriminierungen?

  • sexuell bestimmte Handlungen, die aus Sicht der davon betroffenen Person unerwünscht sind und ihre Würde verletzen können, überwiegend nicht mit körperlichem Kontakt

Zum Beispiel:

  • sexuell herabwürdigender oder grenzüberschreitender Sprachgebrauch bis hin zur Beleidigung (z. B. "Schlampe", "Wichser", "mein liebes Fräulein"...),
  • entwürdigende und/oder entpersonalisierende Bemerkungen über Personen und/oder deren Körper, die in einen (auch subtilen) sexuell geprägten Zusammenhang gestellt werden (z. B. "Bodyshaming"),
  • sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben einer Person (z. B. "Schwuchtel"...),
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation obszöner, sexuell herabwürdigender Darstellungen und Verbreitung dessen,
  • Veranstaltungen mit klarem sexistischen Bezug (z. B. Beschränkung von Kleidungsstücken auf einer Party, Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit, ...)
  • Anwenden, Erstellen, Kopieren oder Nutzen obszöner, sexuell herabwürdigender Materialien, z.B. Computerprogramme und Internetseiten auf EDV-Anlagen, Flyer oder Poster in Gebäuden oder auf dem Gelände der Universität bzw. der mit ihr unmittelbar oder mittelbar verbundenen Einrichtungen

Sexismus ist eine Form von sexualisierter Diskriminierung. Der Begriff „Sexismus“ beschreibt jegliche Formen von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und beruht auf der Vorstellung, dass Personen aufgrund ihres biologischen Geschlechts bestimmte Verhaltensweisen, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten oder Schwächen aufweisen und sich dadurch soziale Wertunterschiede ergeben, die eine Verringerung von Lebenschancen bestimmter Personenkreise rechtfertigt (z. B. die Annahme, dass nur männliche Personen technische Studiengänge belegen sollten und weibliche Personen sozial- oder humanwissenschaftlich arbeiten sollten, da sie von Natur aus über ein hohes Maß an Empathie verfügen).

Sexismus kann jede Person, unabhängig von Geschlecht, Geschlechtszugehörigkeit oder -identität, sexueller Orientierung, etc. treffen und negativ beeinflussen.

 

Was sind sexualisierte Belästigungen bzw. was ist sexualisierte Gewalt?

  • sexualisierte Belästigungen werden als eine Benachteiligung verstanden, bei der „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (gem. § 3 Abs. 4 AGG)
  • sexualisierte Gewalt umschreibt Übergriffe und Grenzüberschreitungen mit Gewaltcharakter, die zwar einen sexuellen Bezug haben, aber in erster Linie Machtverhältnisse ausdrücken sollen

Zum Beispiel:

  • unerwünscht aufdringliches Verhalten oder unerwünschter Körperkontakt,
  • Aufforderungen oder Zwang zu sexuellen Gefälligkeiten oder Handlungen,
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. § 174 ff. StGB

 

Sexualisierte Diskriminierungen haben viele Gesichter

Grafiken mit freundlicher Genehmigung aus dem Comic "Mein nein meint nein" des Frauenreferats der Stadt Frankfurt/Main

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster