Die Bewerbung und Zulassung zum Studium erfolgt nach unterschiedlichen Zulassungsverfahren.
Hinweis: Bitte stellen Sie für Ihre Bewerbung nur einen Antrag. Entsprechend der Hochschulvergabeordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird über den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag entschieden.
Alle Bewerber für diese Studiengänge, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen termingerecht einreichen, erhalten garantiert den gewünschten Studienplatz, sofern sie nicht im gewählten Studiengang im Rahmen eines vorhergehenden Studiums den Prüfungsanspruch verloren haben oder durch ein Ordnungsverfahren exmatrikuliert und von einer Studienaufnahme ausgeschlossen wurden. Die Bewerbung erfolgt ab Mai des Jahres direkt an der OvGU.
Bewerbungsfrist: 15. September des Jahres
Bewerbungsfrist:15. Juli des Jahres (Internationale Studienbewerber)
Gilt an der Uni Magdeburg nur für den Studiengang Medizin. Für diesen Studiengang erfolgt die Vergabe der Studienplätze nicht direkt durch die entsprechenden Universitäten und Hochschulen, sondern über ein Auswahlverfahren durch hochschulstart.de (Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung). Die Bewerbungen sind direkt zu richten an: hochschulstart.de.
Bewerbungsfrist: 31. Mai (Ausschlussfrist)
Alt-Abiturienten (wenn das Abitur vor dem 16.01. des Jahres erworben wurde)
Bewerbungsfrist: 15. Juli (Ausschlussfrist)
Neu-Abiturienten (wenn das Abitur nach dem 16.01. des Jahres erworben wurde)
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ebenfalls im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Im Gegensatz zum bundesweiten Vergabeverfahren sind jedoch die Bewerbungen direkt an die Universität Magdeburg zu richten, die dann ein entsprechendes Auswahlverfahren durchführt. Die Bewerbung erfolgt ab Mai des Jahres direkt an der OvGU.
Bewerbungsfrist: 31. Mai (Ausschlussfrist)
Alt-Abiturienten (wenn das Abitur vor dem 16.01. des Jahres erworben wurde)
Bewerbungsfrist: 15. Juli (Ausschlussfrist) Neu-Abiturienten (wenn das Abitur nach dem 16.01. des Jahres erworben wurde)
Bewerbungsfrist Masterstudiengänge: 15. Juli (Ausschlussfrist)
Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor) ist ein gemeinsamer Studiengang der Universität Magdeburg und der Hochschule Stendal. Neben der Hochschulreife (allgemeine- oder Fachhochschulreife) wird für diesen Studiengang die erforderliche Teilnahme an einem Feststellungsverfahren vorausgesetzt.
Anmeldungen zum Feststellungsverfahren sind bis zum 30. April direkt an die Hochschule Magdeburg-Stendal zu richten.
Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen nach fristgerechter Bewerbung rechtzeitig mitgeteilt. Das Zeugnis über die Hochschulreife kann nachgereicht werden. Weiter Informationen zum Feststellungsverfahren und zur Anmeldung erhalten sie von der Hochschule Magdeburg-Stendal unter:
Tel.: 0391/8864106
Studienbewerber, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und keinen Studienplatz erhielten bzw. sich nicht fristgerecht für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, können mittels eines formlosen Antrages - mit Angabe des Studienganges - am "Losverfahren" teilnehmen. Der Antrag ist für alle Studiengänge, außer Medizin, an das Studentensekretariat der OvGU Magdeburg zu richten.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dezernat Studienangelegenheiten
Studentensekretariat
PSF 4120
39016 Magdeburg
Studiengang Medizin- Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Medizinische Fakultät/ Studiendekanat
Leipziger Str. 44, Haus 2
39120 Magdeburg
Im Losverfahren werden nach Abschluss der Vergabeverfahren die noch freien oder wieder frei gewordenen Studienplätze direkt durch die Universität vergeben. Gibt es mehr Bewerber für das Losverfahren als freie Plätze, so entscheidet das Los.
Anmeldung für das Losverfahren: 15. September - 15. Oktober des Jahres
Nach dem angeführten Termin eingegangene Anträge finden keine Berücksichtigung. Eine Benachrichtigung der Studienbewerber, die im Rahmen von Losverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, erfolgt nur, wenn dem Antrag eine frankierte Postkarte beigefügt wurde.
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung:
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. September
Bewerbungsfrist Sommersemester: 15. März
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist Wintersemester: 15. Juli
Bewerbungsfrist Sommersemster: 15. Januar
Hinweis: Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und die vorhandenen Leistungsscheine sind im Studentensekretariat einzureichen. Anerkennungsfragen können vorab mit dem Studienfachberater bzw. dem Prüfungs- und Praktikantenamt der zuständigen Fakultät geklärt werden.