Die N.C.-Werte sind das Ergebnis der Auswahlverfahren der letzen Wintersemester. Sie dienen nur der Orientierung der Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme am nächsten Auswahlverfahren.
Der dann gültige N.C.-Wert kann nicht vorher bestimmt werden. Er errechnet sich aus der Anzahl der Bewerbungen und dem Grad der Qualifikation (Abiturnote) der aktuellen Bewerberinnen und Bewerber.
Die Einzelheiten sind in der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen vom 15.05.2006 geregelt. [pdf]