Rahmenbedingungen

Erasmus STAGefördert werden Professoren, Dozenten, Doktoranden und  wissenschaftliche Mitarbeiter die in der Lehre tätig sind.

Der Aufenthalt zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden pro angefangene Woche (7 Tage) umfassen.

Die Dauer des Lehraufenthaltes muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und kann maximal 60 Tage betragen (ausschließliche Reisetage sind nicht einzurechnen). Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Wird während eines einzelnen Aufenthaltes die Lehrtätigkeit mit einer Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich die Mindestzahl der Unterrichtsstunden pro Woche (oder kürzerer Aufenthaltsdauer) auf 4 Unterrichtsstunden.

Bitte informieren Sie sich in unserer Austauschdatenbank, welche gültigen Erasmus+ Verträge vorliegen. Die Mobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Letzte Änderung: 04.02.2022 - Ansprechpartner: Webmaster