Was muss ich beim Studiengangwechsel beachten?

Der Wechsel eines Studienganges bzw. Studienfaches wird erst nach Genehmigung durch das Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wirksam. Ein Wechsel kann nicht während des Semesters vorgenommen werden.

Bitte melden Sie sich dazu zunächst mit Ihrem OVGU-Account im Portal myOVGU an und beantragen den Wechsel. Am Ende wird Ihnen ein Papierantrag ausgegeben, den Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Stellungnahmen der Prüfungsämter versehen im Campus Service Center (Gebäude 01) Studierendensekretariat abgeben.

Bitte beachten Sie die Fristen: der Antrag muss während des Rückmeldezeitraums bzw. bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (für das Wintersemester bis 15.07. d. J; für das Sommersemester bis 15.01. d. J.) abgegeben werden. Die Angaben über anerkannte Fachsemester sind nur durch die zuständige Fakultät einzutragen (Entscheidung des Prüfungsausschusses).

BAföG-Empfänger haben einen Studiengang- bzw. Studienfachwechsel dem BAföG-Amt mitzuteilen, da in der Regel mit einem Wechsel auch Konsequenzen in der Ausbildungsförderung verbunden sind. Es wird empfohlen, sich vor der Beantragung des Wechsels im BAföG-Amt zu informieren.

Wichtiger Hinweis für internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland

Den Studiengangwechsel müssen Sie der Ausländerbehörde anzeigen – vor dem Studiengangwechsel per Post oder E-Mail. Innerhalb von 4 Wochen nach dem Wechsel müssen Sie persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen. Dort muss Ihr Wechsel in den Aufenthaltstitel eingetragen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Den Antrag der Ausländerbehörde „Antrag auf Änderung der Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis“ können Sie hier herunterladen.

Letzte Änderung: 26.06.2020 - Ansprechpartner: Allgemeine Studienberatung